Neues Infektionsschutzgesetz könnte Diskriminierung HIV-Positiver befördern

Geplante Änderung könnte Arbeitgeber veranlassen, nach dem HIV-Status zu fragen. Am vergangenen Donnerstag befasste sich der Bundestag mit Veränderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Angesichts der Corona-Epidemie sind neue Regelungen geplant, die jedoch teilweise weit darüber hinaus wirken und Diskriminierung von Menschen mit HIV zur Folge haben könnten. So sollen laut Gesetzentwurf Arbeitgeber_innen im Gesundheitswesen künftig Beschäftige nach dem „Impf- und Serostatus“ von Infektionserkrankungen befragen und entsprechende Informationen speichern dürfen. Die Arbeitgeber sollen so überprüfen können, ob von (potenziell) Beschäftigten ein Übertragungsrisiko ausgehen könnte oder ob sie durch Immunität vor Erwerb und Weitergabe der Krankheitserreger geschützt sind.

Dazu sagt Winfried Holz vom Vorstand der Deutschen Aidshilfe: „Diese Regelung könnte Arbeitgeber auch veranlassen, nach einer HIV-Infektion zu fragen. Das ist bisher aus gutem Grund nicht zulässig: HIV ist für die Ausübung aller Berufe unerheblich – auch im Gesundheitswesen. Deswegen gilt: Im Bewerbungsgespräch oder während eines Beschäftigungsverhältnisses nach dem HIV-Status zu fragen, ist Diskriminierung.“ Weitere Infos findest du unter aidshilfe.de.

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