Das Leben mit HIV kann in ganz verschiedenen Lebensbereichen rechtliche Fragen aufwerfen:
Das Arbeitsrecht schützt vor Diskriminierung im Berufsleben. Zu diesem Bereich gehören auch die Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Patientenrechte schreiben fest, welche Rechte Patienten gegenüber Ärztinnen und Ärzten und Krankenkassen haben.
Das Sozialrecht umfasst die sozialen Sicherungssysteme wie die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosengeld I und II („Hartz IV“).
Im Bereich Versicherungen haben wir Informationen über private Versicherungen zusammengefasst (zum Beispiel Kranken- und Rentenversicherungen, Lebensversicherungen) Vorsorge bedeutet festzulegen, wie verfahren werden soll, wenn man selber aus gesundheitlichen Gründen keine Entscheidungen mehr treffen kann. Auch Regelungen für die Zeit nach dem Tod gehören zu diesem Bereich.
Das Strafrecht regelt, unter welchen Bedingungen die Übertragung von HIV strafbar sein kann.Wir geben in diesem Bereich einen Überblick über die wichtigsten Informationen. Die Beratung durch einen Anwalt, eine Aidshilfe oder andere geeignete Expertinnen und Experten können sie nicht ersetzen.
Gemeinsame Pressemitteilung deutscher und österreichischer Organisationen zum DÖAK 2025: Die Rückkehr von AIDS verhindern
Dringender Appell anlässlich des Deutsch-Österreichischen AIDS-Kongresses (DÖAK)... mehr